AGB
Allgemein
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), welche im Folgenden aufgelistet sind, sind Bestandteil aller Verträge mit der seachPR GmbH. Alle Dienstleistungen erfolgen ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen. Die searchPR GmbH erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich des Online Marketings, sowie sonstigen Internetdienstleistungen im weiteren Sinne. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber sofort per E-Mail mitgeteilt.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Vertrag ist ab dem Tag gültig, an dem beide Vertragsparteien ihn unterschrieben haben. Der Vertrag ist verbindlich und kann jederzeit, unter Einhaltung einer im Vertrag festgelegten Kündigungsfrist, von beiden Seiten gekündigt werden. Wichtige Änderungen die die Firma, die Firmenanschrift, die Rechtsform etc. betreffen, sind unverzüglich mitzuteilen. Sollte der Auftraggeber wesentliche Änderungen an der zu optimierenden Seite durchführen ((Änderungen die das positionieren der Seite wesentlich erschweren), sind diese ebenfalls mit der searchPR GmbH im Vorhinein abzusprechen. Die searchPR GmbH ist befugt, ebenfalls Subunternehmer mit der Bearbeitung einzelner Bestandteile der vertraglichen Pflichten zu beauftragen. Der Auftraggeber hat sich mit den geltenden AGB einverstanden erklärt und diese in vollem Umfang akzeptiert.
§ 3 Preise
Es gelten stets die individuell vereinbarten Preise, welche im Vertrag festgelegt werden. Bei Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag sind die bereits geleisteten Arbeitsaufwendungen seitens der searchPR GmbH durch den Auftraggeber zu entlohnen. Mitarbeiter und/oder Beauftragte der searchPR GmbH können keine von den Leistungsbeschreibungen, den Tarifen sowie von diesen AGB abweichende Vereinbarungen treffen. Die Vergütung unserer Leistungen erfolgt per Banküberweisung. Die Bankdaten der searchPR GmbH werden dem Auftraggeber im Vertrag mitgeteilt. Der ausgewiesene Rechnungsbetrag ist jeweils bis zum 15. Des Folgemonats fällig, und wird vom Auftraggeber überwiesen. Bei einem Zahlungsverzug von drei Monaten behält sich die searchPR GmbH das Recht vor, alle vorgenommen Leistungen einzustellen und ggf. zu löschen. Der Rechtsweg bleibt unberührt.
§ 4 Daten
Für die Inhalte der zu optimierenden Seite des Auftraggebers ist einzig und allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber ist ebenfalls für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm angemeldeten Inhalte seiner Seiten sowie für die von ihm gelieferten Informationen, insbesondere der Suchbegriffe, Keywords, zu optimierenden Begriffe und Texte alleine verantwortlich. Gleiches gilt für den Schutz der Rechte und der Freiheit Dritter, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.. Dies gilt ebenfalls für alle zusätzlichen Seiten, die vom Auftraggeber in Auftrag gegeben wurden und entsprechend mit den gewünschten Inhalten des Auftraggebers gefüllt werden.
§ 5 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Zuge des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert, gelöscht und/oder bei Notwendigkeit an Dritte weitergeleitet werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind. Für alle anderen Kundendaten verpflichtet sich die searchPR GmbH, die Weitergabe an Dritte zu unterlassen.
§ 6 Kündigung
Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis jederzeit, unter Einhaltung der im Vertrag festgesetzten Kündigungsfrist, ohne Angaben von Gründen kündigen. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben mitgeteilt werden. Das Recht der sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Alle Konditionen, die bei Vertragsabschluss vereinbart wurden, haben für das gesamte Vertragsverhältnis Bestand. Bei Kündigung durch den Auftraggeber erlischt die Dienstleistung hinsichtlich der Seitenplatzierung unverzüglich. Die im Auftrag des Kunden angelegten Dateien, Inhalte und Optimierungen gehen in das Eigentum der searchPR GmbH über.
§ 7 Urheberrecht
Für die inhaltliche Gestaltung seiner Webseite, als auch aller weiteren Seiten die der Auftraggeber in Auftrag gibt, ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz-, Teledaten-, Presserecht und das Recht am eigenen Bild. Das Urheberrecht auf alle durch die searchPR GmbH angefertigte Arbeiten verbleibt bei der searchPR GmbH.
§ 8 Erfüllung — Gewährleistung
Die searchPR GmbH vereinbart mit dem Auftraggeber entsprechend der Auftragserteilung eine Optimierung und Eintragung seiner Internetseiten in den entsprechenden Suchmaschinen gemäß dem Dienstleistungsangebot. Die searchPR GmbH optimiert die mit dem Auftraggeber definierten Suchbegriffe in den betreffenden Suchmaschinen und Verzeichnissen. Voraussetzung hierfür ist, dass die searchPR GmbH hierfür alle relevanten Daten seitens des Auftraggebers erhalten hat. Eine Nichtveröffentlichung oder Löschung (auch aus Gründen einer Suchmaschinenrichtlinienübertretung) seiner Webseite durch einen oder mehrere Suchdienstanbieter (Suchmaschinen) wird von der searchPR GmbH nicht entschädigt, da dies einzig und allein im Ermessen der betreffenden Suchmaschinen liegt. Der Auftraggeber ist davon in Kenntnis gesetzt, dass sich die Position seiner Webseiten in den Suchmaschinen jederzeit ändern kann. Ziel des Vertrages ist eine Positionierung auf der ersten Ergebnisseite, bezüglich der definierten Suchbegriffe und der gewünschten Suchmaschine. Die searchPR GmbH übernimmt keinerlei Garantie für das Erreichen der beauftragten Seite auf der ersten Ergebnisseite bei der gewünschten Suchmaschine. Im Falle einer Nichterreichung der im Vertrag festgesetzten Position, hat der Auftraggeber der searchPR GmbH keine Zahlungen zu leisten. In dem Fall ist dem Auftraggeber ein Rücktritt aus dem Vertrag möglich und alle Anzahlungen, falls sie denn geleistet wurden, sind von der searchPR GmbH zurückzuerstatten.
§ 9 Gewährleistung Verstoß
Anzeigen von Mängeln haben unverzüglich und schriftlich zu erfolgen und sind von dem Auftraggeber aussagekräftig und ordentlich zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der searchPR GmbH bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach allen Kräften zu unterstützen. Vor einer Fehlerbeseitigung müssen Programme, Daten und Datenträger vollständig gesichert werden. Die searchPR GmbH haftet nicht für Daten- und Programmverluste. Kann der Mangel nach zwei Versuchen und nach Setzung einer Nachfrist von vier Wochen nicht behoben werden, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag schriftlich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Zusätzliche Schadenersatzansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu. Fehler und Mängel, die durch äußere Einflüsse (einschließlich unbefugter Zugriffe über das Internet), Bedienungsfehler, Komponenten oder Produkte Dritter, Computerviren – welcher Art auch immer – oder nicht von der searchPR GmbH durchgeführte Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Manipulationen entstehen, sind grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist in Kenntnis davon, dass die meisten Suchmaschinenanbieter nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Webseiten aus ihrem Suchangebot zu löschen. Für einen solchen Fall kann die searchPR GmbH keine Haftung übernehmen. Der Auftraggeber versichert, dass er nur seine Internetadresse(n) registrieren bzw. optimieren lässt oder im Auftrag von Dritten mit deren Einverständnis handelt. Sollten Schäden an Webseiten Dritter entstehen, kann einzig der Auftraggeber dafür verantwortlich gemacht werden. Für Regresszahlungen und Schäden kann die searchPR GmbH grundsätzlich nicht verantwortlich gemacht werden.
§ 10 Schlussbestimmungen
Abweichungen von diesen AGB sind nur dann wirksam, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden von der searchPR GmbH gebunden. Sollte in diesen AGB eine unwirksame Bestimmung enthalten sein, so sind die übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen. In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine Wirksame zu ersetzen. Sie muss dem wirtschaftlichen Zweck der Formulierung am nächsten kommen.
